Geschäftsbedingungen für den Verleih über das Internet:
Unsere Gesellschaften, die „Compagnie Française des Loueurs de Ski“, und die „Compagnie Internationale des Loueurs de Ski“, im nachfolgenden CFLS und CILS genannt, gewährleisten den Verleih von Wintersportausrüstung über das Internet, die über Skiverleihgeschäfte ausgegeben wird, die sich im Skiset-Verbund befinden.
CFLS verleiht Wintersportausrüstung an Kunden, die in Frankreich wohnhaft sind und in Frankreich Ski fahren. CILS verleiht Wintersportausrüstung an Kunden, die diese beiden Bedingungen nicht erfüllen (im Ausland wohnhafte und in Frankreich Ski fahrende Kunden; sowohl im Ausland wohnhafte als auch im Ausland Ski fahrende Kunden; in Frankreich wohnhafte aber im Ausland Ski fahrende Kunden).
Die „Compagnie Française des Loueurs“ (CFLS) ist eine SA (Aktiengesellschaft) mit einem Kapital von 45.000 Euro,
ansässig 424 Bureaux de la Colline 92213 Saint-Cloud Cedex – Frankreich
Innereuropäische Mehrwertsteuernummer: FR 5840173489200029
Tel : 00 33 1 55 39 30 00
Email : skiset@skiset.com
Die „Compagnie Internationale des Loueurs de Ski“ (CILS) ist eine SA (Aktiengesellschaft) mit einem Kapital von 100.000 CHF,
ansässig Avenue des Baumettes 3 – 1020 RENENS – Schweiz
Nummer des eidgenössischen Registers: CH-550-1045051-8
Tel : 00 41 21 635 54 43
E-mail : cils@skiset.com
Die Reservierung von Wintersportausrüstung über unsere Internetseite setzt die Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die im Folgenden erläutert werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verleih können Modifikationen unterworfen sein, die gültigen Bedingungen sind die, vom Zeitpunkt der Reservierung an, auf unserer Internetseite fortgeltenden.
1-1: Verleihmaterial
Das Gesamtangebot der zu verleihenden Wintersportausrüstung ist auf unserer Internetseite beschrieben und insofern präzisiert, dass der Kunde eine Material-Kategorie reserviert und kein spezielles Modell.
1-2: Mietkosten
Die Mietkosten sind durch die vom Kunden reservierte Materialkategorie, sowie den gewählten Zeitraum der Ausleihe gemäß unseren Tarifen für den Verleih, die im zweiten Abschnitt der Rubrik „Reservierung“ auf unserer Internetseite erscheinen, festgelegt.
Unsere Preise sind inklusive aller Steuern, in der zu dem Zeitpunkt ihrer Reservierung geltenden Höhe.
Unsere Mietkosten sind mindestens 20% unter den öffentlichen, in den Geschäften des Skiset-Verbundes geltenden Tarifen (ohne Bearbeitungsgebühren).
1-3: Zahlweise
1-3-1: CFLS bezahlende, in Frankreich wohnhafte und in Frankreich skifahrende Kunden
Der Kunde, der in Frankreich wohnhaft ist, in Frankreich Ski fährt und seine Ausrüstung bei CFLS mietet, hat die Möglichkeit, CFLS per Kreditkarte, Bankscheck oder Urlaubsscheck, gemäß den in den folgenden Paragraphen a) bis c) beschriebenen Vorgehensweisen, zu bezahlen.
Im Falle der Bezahlung per Bank-, Post- oder Urlaubsscheck ist es erforderlich, dass der Kunde seine Reservierungsnummer auf der Rückseite des Schecks vermerkt und einen Wohnungsnachweis beifügt.
a): Sichere Bezahlung per Kreditkarte
CFLS hat mit der Bank „Banque Populaire“ eine Servicevereinbarung bezüglich des elektronischen Zahlungsverkehrs geschlossen, die „le service Cyberplus Paiement“ („der Cyberplus Bezahlservice“) genannt wird.
Diese Vereinbarung gilt der Sicherstellung aller zur Führung eines Bezahldienstes nötigen Funktionen sowie der Gewährleistung der Sicherheit des Bezahlens über das Internet.
Die „Banque Populaire“ leitet die Sicherheit der Zahlungsvorgänge und verpflichtet sich zum Schutz der Geheimnisse (Entschlüsselungsverfahren) sowie ihrer Nutzung.
Der Kunde kann seine Ausleihe direkt über das Internet per Kreditkarte (Visa, Eurocard oder Mastercard) bezahlen. Er muss hierzu die 16 Ziffern und das Ablaufdatum seiner Kreditkarte eingeben.
Es werden nur in Frankreich oder über das international anerkannte Netzwerk der „GIE Cartes Bancaires“ ausgegebene Kreditkarten akzeptiert.
Die Zustimmung des zentralen Kreditkartennetzwerkes macht den Auftrag, den der Kunde auf der Internetseite erteilt hat, gültig. Im Falle einer Ablehnung des zentralen Kreditkartennetzwerkes, behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, die Reservierung zu annullieren.
Beim Bezahlvorgang wird der Kunde automatisch mit dem Server des Zentrums für Zahlungsvorgänge verbunden. Die durch Verschlüsselung geschützten Bankdaten kommen nicht mit den Systemen von CFLS in Kontakt und werden somit von ihnen nicht gespeichert.
b): Bezahlung per Bankscheck
CFLS erlaubt die Bezahlung per Bankscheck (nur in Frankreich einlösbar) oder per Postscheck für jede Reservierung, die mindestens 15 Tage vor dem ersten Tag der Ausleihe getätigt wurde.
Der Scheck muss in Euro ausgestellt sein, zugunsten von:
CFLS SKISET
Réservations Internet
424 Bureaux de la colline
92 213 Saint CLOUD cedex
c): Bezahlung per Urlaubsscheck
CFLS erlaubt die Bezahlung per Urlaubsscheck (ANCV) oder per Postscheck für jede Reservierung, die mindestens 15 Tage vor dem ersten Tag der Ausleihe getätigt wurde.
CFLS empfiehlt dem Kunden, einen Urlaubsscheck in gleicher oder geringerer Höhe als der Betrag der Reservierung zu senden und gegebenenfalls durch einen Bank- oder Postscheck zu ergänzen. Sollte der Betrag des Urlaubsschecks den Betrag der Reservierung überschreiten, ist eine Rückerstattung der Differenz durch CFLS nicht möglich.
1-3-2: CILS bezahlende, in Frankreich oder im Ausland wohnhafte und im Ausland skifahrende Kunden
Der Kunde, der in Frankreich oder im Ausland wohnhaft ist, im Ausland Ski fährt und seine Ausrüstung bei CILS mietet, ist verpflichtet, CILS per Kreditkarte zu bezahlen..
CILS hat mit der Bank „Banque Cantonale Vaudoise B.C.V.“ und mit „Telekurs“ eine Servicevereinbarung bezüglich des elektronischen Zahlungsverkehrs geschlossen, die „Saferpay“ genannt wird.
Diese Vereinbarung gilt der Sicherstellung aller zur Führung eines Bezahldienstes nötigen Funktionen sowie der Gewährleistung der Sicherheit des Bezahlens über das Internet.
„Saferpay“ leitet die Sicherheit der Zahlungsvorgänge und verpflichtet sich zum Schutz der Geheimnisse (Entschlüsselungsverfahren) sowie ihrer Nutzung.
Der Kunde kann seine Ausleihe direkt über das Internet per Kreditkarte (Visa, Eurocard oder Mastercard) bezahlen. Er muss hierzu die 16 Ziffern und das Ablaufdatum seiner Kreditkarte eingeben.
Es werden nur über das international anerkannte Netzwerk der „GIE Cartes Bancaires“ ausgegebene Kreditkarten akzeptiert.
Die Zustimmung des zentralen Kreditkartennetzwerkes macht den Auftrag, den der Kunde auf der Internetseite erteilt hat, gültig. Im Falle einer Ablehnung des zentralen Kreditkartennetzwerkes, behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, die Reservierung zu annullieren.
Beim Bezahlvorgang wird der Kunde automatisch mit dem Server des Zentrums für Zahlungsvorgänge verbunden. Die durch Verschlüsselung geschützten Bankdaten kommen nicht mit den Systemen von CILS in Kontakt und werden somit von ihnen nicht gespeichert.
1-4: Zustandekommen des Vertrages
Die Reservierung ist abgeschlossen und erst mit Zahlungseingang des gesamten Ausleihbetrages bei CFLS oder bei CILS, gemäß den vorgenannten Zahlungsweisen gültig, sowie mit dem Eingang einer elektronischen Nachricht beim Kunden, die die Bestätigung der Ausleihe sowie den „Bon d’Echange“ (Einlösebeleg) enthält, der auszudrucken und vom Kunden im ausgewählten Geschäft des Skiset-Verbundes vorzuzeigen ist.
Der Verleih beginnt bei der Inbesitznahme des Materials durch den Kunden im Skiset Geschäft und dauert bis inklusive dem Tag der Rückgabe, gemäß der Dauer, die auf dem „Bon d’Echange“ (Einlösebeleg), der vom Kunden ausgedruckt wurde und im ausgewählten Geschäft des Skiset-Verbundes abgegeben wurde, angegebenen ist.
Das Material kann am Vorabend des ersten Ausleihtages ab 15:30 Uhr entgegengenommen und entweder am Ende des letzten Ausleihtages oder am Tag darauf vor 10:00 Uhr abgegeben werden.
Jede Materialrückgabe nach 10:00 Uhr am Folgetag des auf dem „Bon d’Echange“ (Einlösebeleg) vorgesehenen Rückgabetages zieht die Berechnung eines zusätzlichen Ausleihtages durch das betreffende Skiset Geschäft gemäß den dort aushängenden Tarifen nach sich.
Die verliehene Wintersportausrüstung steht mit dem Moment der Inbesitznahme unter der völligen Verantwortung des Kunden. Er verpflichtet sich zu seiner Pflege und dazu, es unter allen Umständen so zu benutzen, dass er sich ihm gegenüber verantwortungsvoll verhält. Die Inbesitznahme des ausgeliehenen Materials steht unter der Verantwortung der die Ausleihe durchführenden Person.
Im Falle einer Verspätung bei der Entgegennahme des gemieteten Materials ist der Kunde dazu angehalten, das betreffende Skiset Geschäft so schnell wie möglich zu informieren. Wir verlangen von dem betreffenden Geschäft, das reservierte Material 24 Stunden zurückzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt wird das Material wieder zum Verleih freigegeben, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.
Es ist unerlässlich, dass das ausgeliehene Material in dem Skiset Geschäft zurückgegeben wird, in dem es abgeholt wurde.
Ein wie auch immer gearteter Schaden bei der Rückgabe des Materials wird dem Kunden durch das betreffende Geschäft in Höhe des vollständigen Verkaufspreises des Neuzustandes dieses Materials zuzüglich der Mietkosten in Rechnung gestellt.
Das verliehene Material ist einzig zur Verwendung durch den Kunden allein bestimmt, ohne Möglichkeit der Untervermietung oder auch der kostenlosen Weitergabe. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Benutzung des Materials.
Er bestätigt, zur ordnungsgemäßen Verwendung des Materials fähig zu sein und verpflichtet sich, es mit Vorsicht und ohne Gefahr für Dritte gemäß den geltenden Bestimmungen einzusetzen.
Sämtliches zum Verleih angebotenes Material wird als in gutem Zustand angenommen betrachtet und muss in einem solchen zurückgegeben werden. Das Material, das markiert oder nummeriert ist, muss mit denselben Nummern und Markierungen zurückgegeben werden. Jegliche wie auch immer entstandene Schäden, führen, zuzüglich zum Mietpreis, zu einer direkten Erstattung zum Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungswert im betreffenden Geschäft, maximal aber bis zum Verkaufspreis des Neuwertes.
CFLS oder CILS kann nicht für Verspätungen bei der Ausgabe von Material verantwortlich gemacht werden, die durch Umstände entstehen, die nicht in seiner Verantwortung liegen, insbesondere für Unfälle, Verspätungen bei der Rückgabe vorheriger Ausleihen, Veränderungen in den Bestimmungen, höhere Gewalt, Streiks, usw.
Unter diesen Umständen wird CFLS oder CILS alles in seiner Macht stehende unternehmen, damit dem Kunden ein qualitativ gleichwertiges oder besseres Material gemäß dem im betreffenden Geschäft verfügbaren Bestand zur Verfügung gestellt wird.
Bei seiner Buchung auf der Website „Skiset.com“ kann der
Kunde sein Leihmaterial gegen Beschädigungen und Diebstahl versichern. Die
Kosten für die Versicherung werden durch die Kategorie des Materials
festgelegt, das der Kunde gebucht hat, und durch die gewählte Leihperiode, die
gemäß den Preisen w.u. gewählt wird.
|
Kategorie des Leihmaterials |
Tagespreis der Versicherung |
|
Platinium/Gold/Silver |
2€ |
|
Bronze |
1,6€ |
|
Kinder |
1€ |
Wie jedweder Versicherungsvertrag umfasst auch dieser gegenseitige Rechte
und Verpflichtungen. Er unterliegt der französischen Versicherungsordnung. Diese
Rechte und Verpflichtungen sind im nachstehenden Text dargelegt.
DEFINITIONEN
Versicherter: Jedwede vorschriftsmäßig in der Rechnung des
Skimaterialverleihs, die von der Boutique „SKISET“ erstellt wurde, angegebene
Person, die als Leiher und Versicherter des Skimaterials angegeben ist.
In
der Folge „Sie“ genannt.
Versicherer: GAN EUROCOURTAGE IARD, französische Gesellschaft zur
Versicherung und Rückversicherungen gegen Brand, Unfall und diverse Risiken,
wobei diese Aktiengesellschaft der Versicherungsordnung unterliegt und ein
Kapital von 8.055.564 Euros (volleingezahlt) aufweist, im Handels- und
Gesellschaftsregister von PARIS unter der Nummer 410.332.738 eingetragen ist,
in TOUR GAN EUROCOURTAGE 4 und 6 Avenue d’Alsace ansässig ist, und ihren
Gesellschaftssitz in PARIS Cedex 08 (75383) 8 – 10 rue d’astorg hat, Code NAF:
660.E.
In der Folge „wir“
genannt.
VERTRETER: PRESENCE ASSISTANCE TOURISME, vereinfachte Aktiengesellschaft der
Versicherungsvertretung, die im Handels- und Gesellschaftsregister von PARIS
unter der Nummer 622.035.947 eingetragen ist und ihren Gesellschaftssitz in
PARIS (75016) 5 Rue Chalgrin hat. Code NAF: 672.Z.
In
der Folge „Der Vertreter“ genannt
ERFÜLLUNGSORT: Unter Erfüllungsort versteht sich der Ort der in Europa
niedergelassenen Boutique „SKISET“.
EUROPA: Unter „EUROPA“ verstehen sich die Mitgliedsländer der Europäischen
Union, die Schweiz, Norwegen oder das Fürstentum Monaco.
SKIMATERIAL: Unter Skimaterial verstehen sich ausschließlich Skis,
Skistöcke, Skischuhe, Snowboards und Monoskis.
Materialschäden: Jedwede Schädigung, Zerstörung, Verschlechterung einer
Sache oder Substanz.
TERRITORIALE Zuständigkeit: Die im Sinne des vorliegenden Vertrages abgeschlossenen
Garantien und/oder Leistungen sind in „EUROPA“ anwendbar.
Vertragsdauer: Die Vertragsdauer entspricht der Verleihdauer des
Skimaterials, die auf der von der Boutique SKISET erstellten Rechnung angegeben
ist, außer bei vorzeitiger Rückgabe.
Die Dauer kann auf keinen Fall die Verleihdauer des
Skimaterials übersteigen.
WAS GARANTIEREN WIR?: Wir garantieren in Höhe des in der Tabelle
„Garantiebeträge“ angegebenen Betrags und für die gesamte Verleihdauer das über
die Website von SKISET bei der Boutique SKISET geliehenen Materials, und dies
in folgenden Fällen:
-
vollständiger oder partieller Diebstahl des Skimaterials,
-
Voll- oder Teilschaden des Skimaterials.
wie lauten die allgemeinen an alle Garantien anwendbaren Ausschlüsse?
Wir können nicht einschreiten, wenn Ihre Garantie- oder
Leistungsanfragen die Folge von Schäden sind, die auf folgendem beruhen:
-
Naturkatastrophen,
-
Bürgerkrieg oder ausländischer Krieg, Unruhen, Volksbewegung oder Streik,
-
die vorsätzliche Teilnahme einer versicherten Person an Unruhen oder
Streiks,
-
Alkohol, Trunkenheit, die Verwendung von Drogen, Rauschgift, nicht ärztlich
verschriebener Medikamente,
-
Duelle, Wetten, Verbrechen, Schlägereien (außer Notwehr),
-
jedwede beabsichtigte Handlung, die zur Vertragsgarantie führen kann,
-
die Ausübung folgender Sportarten: Bobsleigh, Skeleton, Bergsteigen,
Wettkampfrodeln, Flugsport außer Gleitschirmfliegen, sowie diejenigen, die aus
einer Teilnahme oder dem Training von offiziellen Spielen oder Wettkämpfen, die
von einem Sportverband organisiert werden, hervorgehen,
-
die Abwesenheit von Risiken.
Neben den Ausschlüssen unter der Rubrik „wie lauten die allgemeinen an alle
Garantien anwendbaren Ausschlüsse“ können wir unter folgenden Bedingungen nicht
einschreiten:
. Vernachlässigung,
Verlust oder Austausch des Skimaterials während der gesamten Verleihdauer.
. die indirekten
Schäden wie Wertminderung und/oder Nutzungsentziehung im Rahmen des Diebstahls
oder der Materialbeschädigung während der gesamten Verleihdauer.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Das Skimaterial wird auf Basis des Kaufwertes abzüglich
des Verschleißes garantiert.
Über 3 Jahre altes Skimaterial wird nicht garantiert.
Wie sehen ihre Verpflichtungen im Schadensfall aus?
A/ Bei einem Diebstahl des Skimaterials müssen Sie der
SKISET Boutique, in der das Material geliehen wurde, folgendes zustellen:
. Die Bescheinigung der bei einer zuständigen Behörde (Polizei,
Gendarmerie) erteilten Diebstahlanzeige
. Die von der Boutique SKISET beim Verleih des Skimaterials erstellte
Verleihrechnung, auf der Anfangs- und Enddatum der Verleihperiode angegeben
sind, sowie der Name des Versicherten, die Art des versicherten und verliehenen
Skimaterials.
B/ Bei Beschädigung des Skimaterials müssen Sie dieses bei der SKISET
Boutique abgeben, bei der das Material verliehen wurde:
- Das partielle oder vollkommen beschädigte Material.
- Die von der Boutique SKISET beim Skimaterialverleih gelieferte Rechnung,
auf der das Anfangs- und Enddatum der Verleihperiode, der Name des
Versicherten, die Art des versicherten und verliehenen Skimaterials angegeben
sind.
Entschädigung:
Die im Fall des Diebstahls oder der
Beschädigung des Skimaterials gezahlte Entschädigung wird direkt an die
Gesellschaft SKISET beglichen, die ihrerseits diese Entschädigung an die
Boutique „SKISET« zahlt, deren verliehenes Skimaterial beschädigt oder
gestohlen wurde.
anwendbare
Strafen im Falle einer ihrerseits zum zeitpunkt des schadensfalls absichtlich
falsch abgegebenen Erklärung:
Jedweder Betrug, jegliches
Verschweigen oder jede absichtlich falsche Erklärung Ihrerseits bezüglich der
Umstände oder der Folgen eines Schadensfalls bewirkt den Verlust der gesamten
Leistung oder Entschädigung für diesen Schaden.
Der Kunde besitzt eine Widerrufsfrist von 7 Kalendertagen, ab Reservierungsbestätigung. Wenn diese Frist an einem Samstag, Sonntag, Feiertag oder an einem arbeitsfreien Tag abläuft, dann verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Jedoch kann das Widerrufsrecht mit Zustimmung des Kunden nach Beginn der Ausleihe vor dem Ablauf der 7 Kalendertage nicht mehr in Anspruch genommen werden.
6-1: Geltendmachung des Widerrufsrechts
Im Falle der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts innerhalb der Frist von 7 Kalendertagen werden die vom Kunden gezahlten Beträge, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 1 Euro pro Person inkl. MwSt., zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt entweder über die zur Bezahlung verwendete Kreditkarte oder per Bankscheck, falls der Kunde seine Rechnung per Bank- oder Urlaubsscheck beglichen hat.
6-2: Stornierung vor Entgegennahme des Materials und nach Ablauf der Widerrufsfrist
Während folgender Mietzeiträume:
Vom 22.12.2007 bis einschließlich 05.01.2008
Vom 09.02.2008 bis einschließlich 09.03.2008
- Jede Stornierung bis einschließlich 5 Tage vor Mietbeginn führt zu einer Rückerstattung des Mietpreises unter Abzug von 3% Stornogebühren.
- Jede Stornierung zwischen 4 und einschließlich 3 Tagen vor Mietbeginn führt zu einer Rückerstattung des Mietpreises unter Abzug von 50% Stornogebühren.
- Ab 3 Tage vor Mietbeginn ist keine Stornierung und keine Rückerstattung mehr möglich.
Zu allen anderen Terminen (außerhalb der oben genannten Zeiträume):
- Jede Stornierung bis einschließlich 3 Tage vor Mietbeginn führt zu einer Rückerstattung des Mietpreises unter Abzug von 3% Stornogebühren.
- Jede Stornierung bis einschließlich 2 Tage vor Mietbeginn führt zu einer Rückerstattung des Mietpreises unter Abzug von 50% Stornogebühren.
- Ab 2 Tage vor Mietbeginn ist keine Stornierung und keine Rückerstattung mehr möglich.
6-3: Stornierung nach Materialannahme
Im Falle einer innerhalb des Mietzeitraumes auftretenden Krankheit oder eines Unfalles, bleiben die Mietbedingungen gültig. Einzig das Material der direkt betroffenen Person kann zurückgegeben und somit entsprechend der absolut genutzten Tage berechnet werden (unter dem Nachweis eines ärztlichen Attests).
In diesem Fall erfolgt die Erstattung (unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 1 Euro pro Person inkl. MwSt.) entweder über die zur Bezahlung verwendete Kreditkarte oder per Bankscheck, falls der Kunde seine Rechnung per Bank- oder Urlaubsscheck beglichen hat.
6-4: Stornierung aufgrund von Witterungsbedingungen
Im Falle einer Totalschließung des normalerweise seit dem Tag der Ausleihe des Materials verfügbaren Skigebietes und nur in diesem Fall, werden die betroffenen Miettage unter dem Nachweis einer Erklärung der Liftbetreibergesellschaft erstattet.
In diesem Fall erfolgt die Erstattung entweder über die zur Bezahlung verwendete Kreditkarte oder per Bankscheck, falls der Kunde seine Rechnung per Bank- oder Urlaubsscheck beglichen hat.
Genaue Informationen entnimmt der Kunde bitte der Rubrik „Rechtliche Hinweise – Persönliche Daten“ auf dieser Internetseite.
Im Falle irgendeines Widerspruchs bezüglich des vorliegenden Vertrages und in Ermangelung einer einvernehmlichen Lösung, wird der Streitfall durch das, gemäß den Regeln des zur Anwendung kommenden Verfahrens, zuständige Gericht entschieden.
Bei Vermietungen über CFLS (Verleih an in Frankreich wohnhafte und in Frankreich skifahrende Kunden) ist das französische Recht für alle Streitfälle das einzig anwendbare und die französischen Gerichte besitzen außerordentliche Zuständigkeit.
Bei Vermietungen über CILS ist das schweizerische Recht für alle Streitfälle das einzig anwendbare und die zuständigen Gerichte für das Skigebiet, in dem das Material ausgegeben wurde, besitzen außerordentliche Zuständigkeit.